Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 22. Mai 2026

Leia Curation · Laura Eißler · Trüffelweg 2, 70599 Stuttgart · mail@leia.network

Strukturhinweis

Diese AGB gliedern sich in drei Teile: Teil A regelt das Verhältnis zwischen Leia Curation und buchenden Marken (Brands). Teil B regelt das Verhältnis zwischen Leia Curation und Creatorinnen (Creator-Teilnahmebedingungen). Teil C enthält gemeinsame Schlussbestimmungen, die für alle Vertragsparteien gelten.

Teil A — AGB für Brands

A 1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Bedingungen (Teil A) gelten ausschließlich für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Brand"), die Kampagnen-Dienstleistungen bei Leia Curation buchen. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Brand erkennt Leia Curation nur an, sofern diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch dann, wenn Leia Curation in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt.

A 2. Leistungsbeschreibung und Charakter der Leistung

Leia Curation betreibt ein kuratiertes Netzwerk von Micro-Influencerinnen (nachfolgend „Creator") aus den Bereichen Interior, Slow Living und verwandten Lifestyle-Segmenten. Leia Curation vermittelt und koordiniert als technologiegestützter Intermediär Influencer-Marketingkampagnen zwischen Brands und Creatorn.

A 2.1 Dienstleistungscharakter der Leistung

Leia Curation erbringt eine Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB. Sämtliche Leistungen von Leia Curation sind als Dienstleistungsschuld zu qualifizieren. Leia Curation schuldet die ordnungsgemäße Planung, Koordination und Ausspielung von Kampagnen-Paketen durch geeignete Creator. Reichweiten und Impressionszahlen sind Zielgrößen, deren Erreichung von zahlreichen Faktoren abhängt, die Leia Curation nicht vollständig kontrollieren kann (z.B. Creator-Ausfall, algorithmische Änderungen bei Instagram, unvorhersehbare Ereignisse). Daher schuldet Leia Curation keinen bestimmten Marketingerfolg oder eine bestimmte Reichweite, sondern lediglich die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

Leia Curation schuldet ausdrücklich keinen Marketingerfolg. Insbesondere werden keine Mindest-Reichweiten, Mindest-Impressions, Klickzahlen, Konversionsraten, Umsatzsteigerungen oder sonstige wirtschaftliche Erfolgsziele als Leistungsinhalt geschuldet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Leia Curation.

A 2.2 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Kampagnenbuchung und umfasst insbesondere:

  • Auswahl und Koordination geeigneter Creator für die jeweilige Kampagne
  • Erstellung und Übermittlung von Briefing-Unterlagen an die Creator
  • Technische Bereitstellung des Brand-Dashboards mit Kampagnen-Reporting
  • Aggregation und Aufbereitung von Performance-Daten (Reichweite, Impressions, Story-Insights) via Instagram Graph API
  • Qualitätskontrolle der gelieferten Creator-Inhalte (Content-Review)

A 3. Vertragsabschluss und Kampagnenbuchung

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme des Angebots von Leia Curation durch die Brand zustande. Mit der Annahme erkennt die Brand diese AGB als verbindlich an.

Kampagnenbuchungen über die Plattform gelten mit Abschluss des Buchungsprozesses und Eingang der Anzahlung (sofern vereinbart) als verbindlich angenommen. Leia Curation ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

A 4. Ausfall von Creatoren und Ersatzregelung

Leia Curation ist bemüht, Kampagnen mit den ursprünglich vorgesehenen Creatorn durchzuführen. Die namentliche Nennung einzelner Creator im Angebot erfolgt vorbehaltlich deren endgültiger Bestätigung und Verfügbarkeit. Leia Curation behält sich vor, Creator durch gleichwertige Creator zu ersetzen, ohne dass dies einen Mangel der Leistung begründet.

A 4.1 Kurzfristiger Ausfall

Fällt eine Creatorin nach Kampagnenstart kurzfristig aus (z.B. aufgrund von Krankheit, technischer Probleme oder höherer Gewalt), bemüht sich Leia Curation um gleichwertigen Ersatz. Gelingt ein gleichwertiger Ersatz nicht innerhalb angemessener Frist, steht der Brand ein anteiliges Minderungsrecht zu, berechnet nach dem Anteil der nicht gelieferten Creator-Leistungen am Gesamtpaket.

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen Leia Curation wegen des Ausfalls einzelner Creator sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, es sei denn, Leia Curation hat den Ausfall durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

A 4.2 Vollständiger Kampagnenausfall

Kann eine Kampagne aus Gründen, die Leia Curation nicht zu vertreten hat (insbesondere Force Majeure, plattformseitige Änderungen der Instagram Graph API, Plattformsperrungen), nicht durchgeführt werden, erstattet Leia Curation bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachgewiesener Aufwendungen anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

A 5. Nutzungsrechte an Creator-Inhalten (IP Rights)

A 5.1 Umfang der Rechteeinräumung

Mit Abschluss einer Kampagne räumt Leia Curation der Brand — im Rahmen der ihr von den Creatorn eingeräumten Rechte — ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Kampagne erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Texte; nachfolgend „Content") ein.

Der Umfang der Rechteeinräumung ergibt sich aus dem jeweiligen Kampagnenangebot. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt:

  • Zeitlich: 12 Monate ab Veröffentlichung des Contents durch den Creator
  • Räumlich: Weltweit
  • Sachlich: Nutzung auf eigenen digitalen Kanälen der Brand (Website, eigene Social-Media-Kanäle, Newsletter) sowie für organisches Seeding. Paid-Media-Nutzung (bezahlte Werbeanzeigen, Boosting) ist nur gegen gesonderte Vergütung und nach schriftlicher Vereinbarung gestattet.

A 5.2 Beschränkungen

Die Brand ist nicht berechtigt, Content an Dritte zu lizenzieren, zu veräußern oder zu übertragen. Eine Bearbeitung oder Veränderung des Contents ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Leia Curation und des jeweiligen Creators gestattet. Die Urheberpersönlichkeitsrechte der Creator bleiben unberührt.

A 5.3 Kennzeichnung und Credit

Bei Weiterverwendung des Contents durch die Brand ist auf eine angemessene Kennzeichnung hinzuwirken. Die konkrete Ausgestaltung (z.B. Namensnennung des Creators) wird im Briefing festgelegt.

A 6. Mitwirkungspflichten der Brand

Die Brand ist verpflichtet, Leia Curation rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen:

  • Vollständige Briefing-Unterlagen, Markenrichtlinien (Brand Guidelines) und ggf. Produktmuster
  • Freigaben für Briefings und fertige Creator-Inhalte innerhalb der vereinbarten Fristen (Standard: 48 Stunden Werktage)
  • Notwendige Zugänge, Codes oder Rabattlinks für Kampagnen

Verzögert sich die Kampagnendurchführung aufgrund von Mitwirkungsverzug der Brand, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehrkosten, die durch den Verzug entstehen, gehen zu Lasten der Brand.

A 7. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kampagnenbriefing. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

  • 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss, fällig innerhalb von 7 Werktagen
  • 50 % Restzahlung nach Abschluss der Kampagne und Übermittlung des Final-Reportings, fällig innerhalb von 14 Tagen

Bei Zahlungsverzug ist Leia Curation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie Mahngebühren geltend zu machen. Leia Curation behält sich das Recht vor, die Kampagnendurchführung bei Zahlungsverzug zu pausieren.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Leia Curation umsatzsteuerpflichtig ist.

A 8. Vertraulichkeit und Brand Safety

Die Brand verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über das Creator-Netzwerk, insbesondere Kontaktdaten und Konditionen einzelner Creator, vertraulich zu behandeln und nicht zu nutzen, um Creator unter Umgehung von Leia Curation direkt zu kontaktieren oder zu beauftragen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 24 Monate nach dessen Beendigung.

Teil B — Creator-Teilnahmebedingungen

B 1. Geltungsbereich und Aufnahme ins Netzwerk

Diese Bedingungen (Teil B) regeln das Verhältnis zwischen Leia Curation und den am Netzwerk teilnehmenden Creatorinnen (nachfolgend „Creator"). Mit der Registrierung auf der Creator-Plattform und der Teilnahme an einer Kampagne erkennt der Creator diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

Leia Curation behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und Creator aus dem Netzwerk zu entfernen, wenn diese gegen diese Bedingungen verstoßen.

B 2. Pflichten des Creators im Rahmen von Kampagnen

B 2.1 Allgemeine Leistungspflichten

Der Creator verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:

  • Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten gemäß dem übermittelten Kampagnenbriefing in der vereinbarten Anzahl, Form und innerhalb der festgelegten Fristen
  • Upload der geforderten Performance-Insights (Screenshots oder Freigabe via Instagram Graph API) innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung
  • Einhaltung aller im Briefing festgelegten inhaltlichen und formalen Vorgaben (Brand Guidelines, Hashtags, Links, Tonalität)
  • Vorabeinreichung von Content zur Freigabe durch Leia Curation, sofern dies im Briefing vorgesehen ist, und Berücksichtigung von Feedback innerhalb vereinbarter Fristen

B 2.2 Werbekennzeichnung (Pflichtklausel)

Der Creator ist gesetzlich verpflichtet und verpflichtet sich gegenüber Leia Curation ausdrücklich, sämtliche im Rahmen von Kampagnen veröffentlichten Inhalte eindeutig und unmissverständlich als Werbung zu kennzeichnen, sofern eine Gegenleistung (Vergütung, Produktzusendung, Rabatte o.ä.) erfolgt.

Die Kennzeichnung hat gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu erfolgen, insbesondere nach § 5a UWG, § 22 MStV sowie den Leitlinien der Medienanstalten. Zulässige Kennzeichnungsformen sind insbesondere: „Werbung", „Anzeige" oder „Paid Partnership with [Markenname]" — eindeutig zu Beginn des Posts/Stories platziert. Unzureichende Kennzeichnungen (z.B. alleiniges Hashtag #ad in einer langen Liste) sind nicht ausreichend.

Freistellung: Der Creator stellt Leia Curation und die jeweilige Brand von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Abmahnkosten und sonstigen Schäden frei, die aus einem Verstoß gegen die Werbekennzeichnungspflicht durch den Creator entstehen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

B 3. Exklusivität und Brand Safety

B 3.1 Wettbewerbsverbot (Exklusivität)

Während der Laufzeit einer Kampagne sowie für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem letzten Veröffentlichungsdatum ist der Creator verpflichtet, keine bezahlten Kooperationen mit direkten Wettbewerbern der jeweiligen Brand zu veröffentlichen. Als direkter Wettbewerber gilt ein Unternehmen, das in derselben Produktkategorie tätig ist und sich an dieselbe Zielgruppe richtet. Die konkrete Wettbewerber-Definition wird im Kampagnenbriefing festgelegt.

B 3.2 Brand-Safety-Pflichten

Der Creator verpflichtet sich, während der gesamten Kampagnenlaufzeit:

  • Keine Inhalte zu veröffentlichen, die die Reputation der Brand, Leia Curation oder des Netzwerks schädigen könnten (rufschädigende, diskriminierende, politisch extremistische oder anderweitig unangemessene Inhalte)
  • Leia Curation unverzüglich zu informieren, wenn Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Brand Safety begründen könnten

Bei schwerwiegenden Brand-Safety-Verstößen ist Leia Curation berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden und geleistete Vorauszahlungen zurückzufordern, soweit die vereinbarten Leistungen noch nicht erbracht wurden.

B 4. Rechteübertragung und Unterlizenzierung

B 4.1 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Creator räumt Leia Curation mit Veröffentlichung des Contents ein einfaches, unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem im Rahmen der Kampagne erstellten Content (Fotos, Videos, Texte) ein. Dieses Recht berechtigt Leia Curation, den Content der jeweiligen Brand entsprechend den in Teil A dieser AGB geregelten Umfängen zur Nutzung zu überlassen (Unterlizenzierung).

Der Umfang der Rechteeinräumung entspricht dem in A 5.1 geregelten Umfang, soweit im Briefing nichts Abweichendes vereinbart wurde.

B 4.2 Gewährleistung der Rechtsinhaberschaft

Der Creator sichert zu, dass er Inhaber aller für die Einräumung der Nutzungsrechte erforderlichen Rechte an dem erstellten Content ist (insbesondere Urheberrechte, ggf. Musikrechte bei Video-Content) und der Content keine Rechte Dritter verletzt. Der Creator stellt Leia Curation von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.

B 4.3 Abbildung von Personen

Soweit der Creator Dritte (Personen) abbildet, versichert er, die erforderlichen Einwilligungen dieser Personen eingeholt zu haben.

B 5. Instagram Graph API und Datenzugriff

Für die automatisierte Erfassung von Performance-Daten (Reichweite, Impressions, Story-Insights) authentifiziert sich der Creator über die Instagram Graph API (OAuth-Flow via Facebook Login for Business) und erteilt Leia Curation Leserechte auf seine professionellen Account-Insights.

Der Creator bestätigt mit der Authentifizierung, dass er die Nutzungsbedingungen von Meta Platforms für professionelle Accounts und die Instagram Graph API einhält und sein Account korrekt als Creator- oder Business-Account konfiguriert ist.

Die über die API übermittelten Daten werden ausschließlich zur Kampagnen-Auswertung und Berichtserstellung verwendet. Näheres zur Datenverarbeitung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von Leia Curation.

Der Creator kann die erteilten API-Zugriffsrechte jederzeit über die Meta-Einstellungen widerrufen. In diesem Fall ist er verpflichtet, Performance-Daten manuell als Screenshots über die Plattform hochzuladen.

B 6. Vergütung des Creators

Die Vergütung je Kampagne wird individuell im Kampagnenbriefing oder in einer separaten Vereinbarung festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Lieferung aller vereinbarten Leistungen (Veröffentlichung und Insights-Upload).

Der Creator ist für die steuerliche Behandlung seiner Vergütung (insbesondere Ausweis als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit) selbst verantwortlich. Leia Curation stellt keine Aussagen zur steuerlichen Qualifikation der Vergütung bereit. Produktzusendungen werden im Briefing gesondert ausgewiesen und können steuerlich relevante geldwerte Vorteile darstellen.

Kein Arbeitsverhältnis: Die Zusammenarbeit zwischen Leia Curation und dem Creator begründet kein Arbeitsverhältnis, Handelsvertreterverhältnis oder sonstiges dauerhaftes Dienstverhältnis. Der Creator ist selbstständig tätig.

Teil C — Gemeinsame Schlussbestimmungen

C 1. Haftung

Leia Curation haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie bei der Übernahme einer Garantie.

Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet Leia Curation der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung von Leia Curation für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

Leia Curation haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Änderungen der Instagram Graph API oder sonstiger Drittanbieter-Dienste (Airtable, Vercel, Meta Platforms), die außerhalb des Einflussbereichs von Leia Curation liegen.

C 2. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Leia Curation, die unter leia.network/datenschutz abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist.

Soweit Leia Curation im Rahmen der Kampagnen-Reporting-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag der Brand verarbeitet, werden hierfür separate Regelungen (Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO) abgeschlossen.

C 3. Laufzeit und Kündigung

Der Rahmenvertrag zwischen Leia Curation und einer Brand bzw. einem Creator wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits gebuchte und in der Durchführung befindliche Kampagnen werden von einer ordentlichen Kündigung nicht berührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Leia Curation insbesondere vor bei: wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, Insolvenz einer Vertragspartei, nachhaltiger Rufschädigung oder Verstoß gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten.

C 4. Änderungen dieser AGB

Leia Curation ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die hinterlegte Adresse sowie durch Veröffentlichung auf der Plattform. Widerspricht eine Vertragspartei nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folge des Schweigens wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

C 5. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart, soweit die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: 22. Mai 2026